Medizinisches Cannabis wird als mögliche Therapieoption eingesetzt, insbesondere wenn andere Behandlungen nicht den gewünschten Erfolg bringen. Wie bei vielen anderen Behandlungen auch entstehen bei der Cannabis-Schmerztherapie Kosten. Doch was viele nicht wissen: In einigen Fällen können diese sogar von der Krankenkasse übernommen werden.
Medizinisches Cannabis: Wann wird es angewendet?
Medizinisches Cannabis von der Krankenkasse? Richtig gehört, denn seit dem 10. März 2017 ist medizinisches Cannabis in Deutschland verschreibungsfähig. Es wird vor allem bei schweren Erkrankungen eingesetzt, wenn herkömmliche Therapien nicht die gewünschte Wirkung erzielen. Cannabis auf Rezept wird unter anderem zur Behandlung chronischer Schmerzen oder neurologischer Erkrankungen eingesetzt. Patienten haben dabei die Auswahl zwischen unterschiedlichen Cannabis-Sorten, die je nach Krankheit eingesetzt werden. Die Höhe der Kosten einer Cannabis-Schmerztherapie hängt dabei von der Dosierung und der Art der Cannabisblüten ab.
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Die Kosten einer Therapie mit medizinischem Cannabis können für Patienten hoch sein. Doch unter bestimmten Voraussetzungen kann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für medizinisches Cannabis übernehmen.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für medizinisches Cannabis?
Eine der wichtigsten Bedingungen für die Kostenerstattung der Krankenkasse ist, dass Betroffene eine entsprechende Diagnose bestätigt wurde. Dabei muss nachgewiesen werden, dass andere Behandlungsmethoden nicht ausreichend wirksam sind oder zu starke Nebenwirkungen verursachen würden.
Darüber hinaus ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Ein Arzt muss aus medizinischer Sicht die Behandlung mit Cannabis als sinnvoll erachten und entsprechend begründen.
Die Krankenkasse prüft anschließend, ob durch die Behandlung eine spürbare Verbesserung des Gesundheitszustands zu erwarten ist. Wird dies bestätigt, besteht die Möglichkeit einer Cannabis-Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Wichtig: Für Ärzte, die eine entsprechende Fachqualifikation vorweisen können, entfällt seit dem 17. Oktober 2024 dieser Genehmigungsvorbehalt. Diese Ärzte sind nicht verpflichtet, können aber freiwillig vor Beginn der Therapie eine Genehmigung der Krankenkasse einholen.
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Cannabis-Kostenübernahme: So stellst du den Antrag bei der Krankenkasse
Auch beim Antrag auf Kostenübernahme der Cannabis-Therapie geht es nicht ganz ohne Bürokratie: Wer sich die Kosten für medizinisches Cannabis erstatten lassen möchte, muss einen Antrag auf Kostenübernahme – etwa für Cannabisblüten – bei der Krankenkasse stellen. Der erste Schritt besteht in einem ausführlichen Gespräch mit dem behandelnden Arzt. Dieser stellt die Verordnung aus und hilft dabei, den Antrag zu begründen. Viele Krankenkassen stellen ein entsprechendes Formular bereit, das als Cannabis-Antrag für die Krankenkasse als PDF-Dokument heruntergeladen werden kann. Sobald der Antrag eingereicht wurde, prüft die Krankenkasse die Unterlagen. Innerhalb von rund fünf Wochen fällt die Entscheidung. Wird der Antrag genehmigt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für medizinisches Cannabis. Andernfalls erhalten Patienten eine Ablehnung mit einer Begründung.
Cannabis-Therapie: Warum lehnen Krankenkassen Anträge auf Kostenübernahme ab?
Einer der häufigsten Ablehnungsgründe ist die unzureichende Dokumentation der bisherigen Therapieversuche. Die Krankenkasse erwartet detaillierte Nachweise darüber, dass alternative Behandlungsmethoden entweder nicht gewirkt haben oder nicht zumutbar sind. Fehlt diese Begründung, wird der Antrag häufig abgelehnt.
Ein weiterer Ablehnungsgrund kann sein, dass der behandelnde Arzt nicht ausreichend argumentiert hat, warum eine Cannabis-Therapie und somit eine Cannabis-Kostenübernahme durch die Krankenkasse in diesem speziellen Fall notwendig ist. In manchen Fällen liegt das Problem auch in formalen Fehlern bei der Antragstellung, etwa wenn wichtige Unterlagen fehlen oder nicht korrekt ausgefüllt wurden.
Cannabis Kostenübernahme abgelehnt: Diese Möglichkeiten haben Patienten
Der Brief der Krankenkasse ist da: Ein Ablehnungsbescheid. Dies ist nicht selten, denn rund jeder dritte Antrag für medizinisches Cannabis wird von der Krankenkasse abgelehnt (externer Link). Eine solche Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass keine Möglichkeit mehr besteht, Cannabis auf Rezept zu erhalten. Patienten können zunächst einen Widerspruch einlegen, der innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids erfolgen muss. Dabei ist es ratsam, ein weiteres detailliertes Gutachten des behandelnden Arztes einzuholen, um die Notwendigkeit der Behandlung noch einmal zu untermauern.
Bleibt der Widerspruch erfolglos, kann eine Klage vor dem Sozialgericht eingereicht werden. In einigen Fällen führte dieser Weg zu einer nachträglichen Cannabis-Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Patienten, die die Kosten zunächst selbst tragen, können eine nachträgliche Erstattung bei der Krankenkasse beantragen. Hier sollte jedoch im Einzelfall vorher geprüft werden, ob diese Option realistisch ist und Chancen bestehen.
Hinweis: Wer eine Cannabis-Therapie in Betracht zieht, sollte sich vorab mit dem Arzt beraten, um die Eignung und Möglichkeiten der Behandlung zu klären.
Quellen:
Barmer Krankenkasse: https://www.g-ba.de/themen/arzneimittel/arzneimittel-richtlinie-anlagen/faq-medizinisches-cannabis/#wann-ist-eine-genehmigung-der-krankenkasse-erforderlich
Gemeinsamer Bundesausschuss: https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/medizin/cannabis/cannabis-auf-rezept-1003866
Kassenärztliche Bundesvereinigung: https://www.kbv.de/html/cannabis-verordnen.php