Cannabis als Therapieoption: Informationen für Patient:innen bei ärztlicher Zurückhaltung

Cannabis als Therapieoption: Informationen für Patient:innen bei ärztlicher Zurückhaltung

Seit 2017 ist es in Deutschland möglich, medizinisches Cannabis auf Rezept zu erhalten, wenn andere Behandlungswege ausgeschöpft sind. Trotzdem ist der Zugang für viele Patienten mit Aufwand verbunden. Auch einige Ärzte sind bei einer Cannabis-Verschreibung nach wie vor zurückhaltend.

Wer darf medizinisches Cannabis überhaupt verschreiben?

Grundsätzlich darf jeder approbierte Arzt in Deutschland (bis auf Zahnärzte und Tierärzte) ein Cannabis-Rezept ausstellen (externer Link). Meist ist der Hausarzt die erste Anlaufstelle für die Besprechung einer Cannabis-Verordnung als Therapiemöglichkeit, da er die Krankengeschichte kennt.

Doch einige Hausärzte sind noch immer unsicher im Hinblick auf ein Cannabis-Rezept und verweisen auf Fachärzte. Für Patienten kann dies bedeuten, dass zunächst keine Verordnung erfolgt und sie sich an weitere Fachärzte wenden müssen. Der Weg zur möglichen Verschreibung ist dadurch oft mit zusätzlichen Terminen und längeren Wartezeiten verbunden.

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Hemmungen bei der Cannabis-Verordnung

Die Verordnung von medizinischem Cannabis durch Ärzte ist an einige gesetzliche Vorgaben gebunden. Auch wenn seit Oktober 2024 die Erstverordnung vereinfacht wurde, bleiben einige Ärzte eher zurückhaltend bei der Ausstellung von Cannabis-Rezepten. Die Gründe hierfür können vielfältig und je nach Arzt ganz unterschiedlich sein:

  • Dokumentation: Für eine Verordnung von medizinischem Cannabis besteht eine umfangreiche Dokumentationspflicht, die einzuhalten ist.
  • Erfahrung: Das Thema medizinisches Cannabis wird in der ärztlichen Ausbildung bislang nur am Rande behandelt.
  • Offene Fragen: Fragen zu Dosierung, möglichen Nebenwirkungen sowie zu den erforderlichen Anträgen bei Krankenkassen gehören in vielen Fällen zum organisatorischen und medizinischen Aufwand einer Cannabis-Verordnung

Lesetipp: Cannabis-Verschreibung: Wie die neue Regelung die Erstverordnung erleichtert

Aufklärungsarbeit und Informationsangebote für Hausärzte

Manche Hausärzte stehen einer Cannabis-Verordnung noch skeptisch gegenüber. Das bedeutet nicht, dass medizinisches Cannabis grundsätzlich ausgeschlossen ist, sondern dass oft mehr Informationen, Erfahrung oder Zeit im Gespräch notwendig sind. Verständliche Informationen können Patient:innen dabei unterstützen, das Gespräch mit Ärzten zu erleichtern. Auf diese Weise kann Schritt für Schritt mehr Klarheit entstehen, ob eine Cannabis-Therapie im individuellen Fall sinnvoll ist. Wir unterstützen dich gern dabei.

Zusammenarbeit mit Ärzten und Verständnis schaffen

Aufklärung und Zusammenarbeit mit Ärzten können dazu beitragen, Vorurteile abzubauen und offene Fragen zu klären. Wir leisten Aufklärungsarbeit, um Vorbehalte abzubauen und den Austausch zwischen Ärzten und Patienten zu erleichtern. In einem gemeinsamen Gespräch können wir mit eventuellen Vorurteilen aufräumen und alle offenen Fragen und Unsicherheiten beantworten. Mit klaren Informationen über medizinisches Cannabis lässt sich der Weg zu einem Cannabis-Rezept für beide Seiten erleichtern. 

Quellen:

  • BfArM: „Informationen zu Cannabis als Medizin“
  • Bundesopiumstelle: Medizinisches Cannabis – Hinweise für Ärzte
  • Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG)
  • Bundesverband Internetmedizin e. V. (BVMI): Zukunft der Telemedizin
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