Die medizinische Nutzung der Hanfpflanze reicht bereits Jahrtausende in verschiedenste Kulturen zurück. Doch nachdem die Pflanze weltweit verboten wurde, nahmen Forschungen und Nutzung des Cannabis in der Medizin drastisch ab. Erst Anfang der 2000er Jahre fand die Cannabis Anwendung, im Zuge vermehrter Legalisierung, ihren Weg zurück in die Medizin - und das sogenannte Medizinal-Cannabis gewann an Bedeutung. Wie sieht die rechtliche Lage für “medizinisches Hanf” aus? Wie wird dieses geprüft? Und wer darf es wie anwenden?
Die Cannabislegalisierung in Deutschland
Am 10. März 2017 verabschiedete der deutsche Bundestag ein Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften, welche die Möglichkeit zur Verschreibung von Hanf als Arzneimittel schaffen. Mit diesem Gesetz wird eine Nutzung von Cannabis in Deutschland erstmals seit dem weltweiten Verbot im 20. Jahrhundert möglich. Neben der Einrichtung einer staatlichen Stelle, der Cannabisagentur, werden weitere Begleitforschungen zur medizinischen Anwendung der Pflanze durchgeführt. Die Bundesopiumstelle will damit neue Erkenntnisse über die Erfolgsrate der Anwendung und Wirkungen des medizinal Cannabis ermöglichen. Seit der Legalisierung der Pflanze zu medizinischen Zwecken ist der Import stetig angestiegen.
Vielseitig geprüft: Hanf als Arzneimittel
Damit eine sichere Anwendung des medizinal Cannabis gegeben ist, werden die verschiedenen Schritte in der Verarbeitung und Vergabe genauestens festgehalten. Die staatlich eingerichtete Cannabisagentur ist für die Steuerung und Kontrolle von Anbau, Ernte, Verarbeitung, Qualität, Lagerung, Verpackung und Abgabe an die Apotheken verantwortlich. Diese Stabstelle wird über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geleitet. Der Anbau der Pflanze erfolgt einzig durch Unternehmen, die in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren ausgewählt und von der Agentur beauftragt wurden.
Die Verwendung des Cannabis beschränkt sich weiterhin auf die medizinische Nutzung und ist verschreibungspflichtig: Die Ärztinnen und Ärzte können Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt in pharmazeutischer Qualität unter bestimmten Vorgaben auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben.
Auf Kosten der Krankenkassen können Ärztinnen und Ärzte Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen Hanf als Arzneimittel auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben - sofern die Therapie vorab genehmigt wurde. Doch nicht jeder Arzt darf medizinisches Cannabis verschreiben: Zahnärzte oder Tierärzte sind nicht berechtigt, medizinal Hanf zu verordnen.
Wie sieht Medizinal Cannabis aus?
Grundlegend wird Cannabis zur medizinischen Anwendung bei schweren Krankheiten verordnet. Voraussetzung ist, dass andere Behandlungsarten nicht zur Verfügung stehen und das Cannabis nach Einschätzung der Ärzte zur Besserung beiträgt. Eine Behandlungsform, die sich ausschließlich auf die Wirkung von Cannabis konzentriert gibt es dabei nicht. In Deutschland werden medizinale Hanf Produkte zumeist als Medikament zur zusätzlichen Anwendung verschrieben.
Doch wie sieht so ein Hanf als Arzneimittel aus, in welcher Form wird es verschrieben und wie wird medizinisches Cannabis konsumiert? Das wirkstoffhaltige Cannabis gibt es in drei verschiedenen Ausprägungen:
- Die Wirkstoffe Nabilon und Nabiximols werden als Fertig-Medikamente in Form von Kapseln oder Mundspray verschrieben und ermöglichen so eine unkomplizierte Einnahme.
- Der Wirkstoff Dronabinol wird hingegen in der Apotheke zubereitet und meist in Form von öligen Tropfen verabreicht.
- Außerdem gibt es die Anwendung von den unverarbeiteten Naturprodukten, den Cannabisblüten und Cannabisextrakt. Diese müssen in einem Verdampfer erhitzt werden, damit die Inhaltsstoffe inhaliert werden können und wirken.
Von der Anwendungsart des Rauchens wird generell abgeraten. Mediziner schätzen die Gefahr, die durch die Verbrennung für den Körper entstehen können, als zu hoch ein. Bei den meisten Cannabismitteln tritt die Wirkung erst nach einiger Zeit ein.
Weiterführende Informationen rund um das Thema Hanf als Arzneimittel finden Sie hier:
Informationen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, der Bundesopiumstelle.