Das E-Rezept für Cannabis: Das Wichtigste im Überblick

Das E-Rezept für Cannabis: Das Wichtigste im Überblick

Das elektronische Rezept (E-Rezept) ist die moderne digitale Version des klassischen Papierrezepts. Seit Januar 2024 können Patienten ihre Verordnungen mit dem E-Rezept digital erhalten und in Apotheken online oder vor Ort einlösen – auch für medizinisches Cannabis ist das nun möglich. Welche Voraussetzungen für das Cannabis-E-Rezept gelten, wie es eingelöst wird und welche Besonderheiten zu beachten sind, erfährst du in diesem Beitrag.

Das E-Rezept für Cannabis: Wie sieht die aktuelle Lage aus? 

Das Cannabis-Rezept vom Arzt gibt es seit 2017. Seit Anfang 2024 hat sich die Verschreibung von medizinischem Cannabis jedoch noch einmal grundlegend verändert. Da Cannabis seit dem 1. April letztes Jahres nicht mehr als Betäubungsmittel (BtM) eingestuft wird, kann es jetzt auch per E-Rezept verordnet werden. Ärzte mit entsprechender Qualifikation haben so die Möglichkeit, elektronische Rezepte für medizinisches Cannabis auszustellen. Da es jetzt als regulär verschreibungspflichtiges Medikament gilt, kann die Abwicklung für Patienten durch das elektronische Rezept erleichtert werden. 

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Wer kann ein Cannabis-E-Rezept erhalten?

Medizinisches Cannabis kommt unter bestimmten Voraussetzungen als mögliche Behandlungsoption in Betracht, etwa wenn andere Maßnahmen nicht ausreichend wirksam waren – dies entscheidet der behandelnde Arzt im Einzelfall. Patienten mit einer entsprechenden Indikation können dann ein medizinisches Cannabis-Rezept von einem zugelassenen Arzt erhalten.

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Cannabis-Therapie: Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich

Die Kosten für eine Cannabis-Therapie können je nach Fall erheblich ausfallen. In einigen Fällen übernimmt die Krankenkasse jedoch die Kosten, sodass Patienten nicht selbst zahlen müssen.

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Cannabis-E-Rezept einlösen: So geht’s!

Wer ein E-Rezept für Cannabis einlösen möchte, hat mehrere Möglichkeiten. Zum einen kann es in lokalen Apotheken über die elektronische Gesundheitskarte ausgelesen oder digital, z. B. via App übermittelt werden. Alternativ kann ein E-Rezept für Cannabis auch online eingelöst werden. Du hast bereits ein Cannabis-Rezept? 

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Welche Vorteile ein E-Rezept für Cannabis mit sich bringt

Das E-Rezept-System kann organisatorische Abläufe im Versorgungsprozess vereinfachen, zum Beispiel durch digitale Übermittlung und klare Dokumentation: 

  • Zugänglichkeit: Es kann in jeder angeschlossenen Apotheke eingelöst werden – unabhängig vom Standort und ohne physisches Dokument.
  • Weniger Verwaltungsaufwand: Die digitale Übertragung reduziert den bürokratischen Aufwand für medizinische Einrichtungen und Apotheken.
  • Klare Dokumentation: Verordnungen und Einlösungen werden nachvollziehbar gespeichert und erleichtern die Nachverfolgung.
  • Folgeverordnungen ohne Praxisbesuch: Je nach Therapieverlauf und ärztlicher Einschätzung können Folgerezepte ohne persönlichen Termin ausgestellt werden.

Online-Rezept durch Telemediziner

Die neue Regelung für Cannabis-Rezepte erlaubt es Patienten, ihr E-Rezept nicht nur vor Ort bei Ärzten zu erhalten, sondern auch über Telemedizin-Plattformen. Dabei handelt es sich um digitale Gesundheitsdienste, die ärztliche Beratungen per Video oder Telefon ermöglichen. Diese Option kann zahlreiche Vorteile bieten, wie z. B:

  • schnelle Terminvergabe ohne lange Wartezeiten
  • komfortable Online-Beratung – direkt von Zuhause aus
  • direkte Ausstellung des Rezepts durch zugelassene Ärzte

Telemedizinische Angebote ermöglichen eine ortsunabhängige ärztliche Beratung , was besonders für mobilitätseingeschränkte Menschen eine organisatorische Erleichterung sein kann.

Hinweis: Unabhängig davon, ob ein Cannabis-E-Rezept oder ein Cannabis-Rezept über einen Online-Arzt ausgestellt wird – vor Beginn einer Cannabis-Therapie ist grundsätzlich eine ärztliche Beratung notwendig, um individuelle Voraussetzungen und geeignete Behandlungsoptionen zu klären. Dieser Beitrag dient der neutralen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Die Entscheidung über eine Therapie liegt ausschließlich bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.


Quellen: 

Bundesgesundheitsministerium: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.html

Kassenärztliche Vereinigung Hamburg: https://www.kvhh.net/de/praxis/aktuelle-meldungen/cannabis-verordnung-nur-noch-ueber-e-rezept-oder-muster-16.html

Pharmazeutische Zeitung: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/sonder-pzn-fuer-e-rezept-zugelassen-146488/

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